Brandschutz in den Fluchtwegen

Im Brandfall werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Korridore und Vorplätze zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.

Brandschutz in den Fluchtwegen

Unsere Tipps

  • Treppenhäuser und Korridore frei lassen
  • Durchgangsbreite von 1,20 m einhalten
  • Keine brennbaren Materialien lagern

Diese Regeln gelten in Fluchtwegen

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten
  • Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1,20 m betragen
  • Hauseingangstüren müssen in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus
  • Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen
  • Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien
  • Lassen Sie kein offenes Feuer, wie beispielsweise Kerzen, brennen
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden
  • Eigentümer und Mieter müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden

 Weitere Infos finden Sie auf der Website der BFB Beratungsstelle für Brandverhütung.

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Thomas Leuzinger
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