
Baukontrollen
Die Präventionsexperten können während der Bauphase Kontrollen durchführen. Dies macht insbesondere für Bauteile Sinn, die nach Bauabschluss für eine Abnahme nicht mehr sichtbar sind. Oft machen bei Umbauten auch Anpassungen an die Brandschutzauflagen aufgrund der bestehenden unveränderlichen Situation Besprechungen mit dem Planer und dem Bauherren vor Ort notwendig.
Schlussabnahmen Brandschutz
Nach der Fertigstellungsmeldung werden die Präventionsexperten die Einhaltung der Brandschutzauflagen kontrollieren. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und deren Behebung mit einer Frist von drei Monaten gefordert. Werden Mängel trotzdem nicht behoben, ist die glarnerSach durch das Gesetz verpflichtet, die Behebung der Mängel auf Kosten des Werkeigentümers durch einen Dritten ausführen zu lassen.
Sprinkleranlagen werden vollumfänglich durch das Ingenieurbüro Goetschi, Buchs ZH im Auftrag der glarnerSach betreut.
Schlussabnahmen Objektschutz
Bei der Brandschutzabnahme wird auch die Umsetzung der Objektschutzmassnahmen kontrolliert. Sind die Massnahmen nicht umgesetzt worden, wird eine Nachfrist für die Ausführung gesetzt. Sind Empfehlungen auch nach der Nachfrist nicht ausgeführt, wird dies zuhanden der Gebäudeversicherung Feuer/Elementar festgehalten. Sind zukünftige Schadenereignisse auf die Nichtbeachtung einer Empfehlung zurückzuführen, kann die Gebäudeversicherung Feuer/Elementar Leistungskürzungen oder einen Versicherungsausschluss verfügen. Hat es sich bei der Massnahme um eine zwingende Auflage gehandelt, wird der Versicherungsausschluss verfügt.
Abnahme Wärmetechnischer Anlagen
Die korrekte Ausführung wärmetechnischer Anlagen wird bei Holzfeuerungen durch die glarnerSach kontrolliert. Bei Feuerungen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen wird die Abnahme in der Regel durch den Kaminfeger anlässlich der nächsten ordentlichen Reinigung durchgeführt.
Baukontrollen
Die Präventionsexperten können während der Bauphase Kontrollen durchführen. Dies macht insbesondere für Bauteile Sinn, die nach Bauabschluss für eine Abnahme nicht mehr sichtbar sind. Oft machen bei Umbauten auch Anpassungen an die Brandschutzauflagen aufgrund der bestehenden unveränderlichen Situation Besprechungen mit dem Planer und dem Bauherren vor Ort notwendig.
Schlussabnahmen Brandschutz
Nach der Fertigstellungsmeldung werden die Präventionsexperten die Einhaltung der Brandschutzauflagen kontrollieren. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und deren Behebung mit einer Frist von drei Monaten gefordert. Werden Mängel trotzdem nicht behoben, ist die glarnerSach durch das Gesetz verpflichtet, die Behebung der Mängel auf Kosten des Werkeigentümers durch einen Dritten ausführen zu lassen.
Sprinkleranlagen werden vollumfänglich durch das Ingenieurbüro Goetschi, Buchs ZH im Auftrag der glarnerSach betreut.
Schlussabnahmen Objektschutz
Bei der Brandschutzabnahme wird auch die Umsetzung der Objektschutzmassnahmen kontrolliert. Sind die Massnahmen nicht umgesetzt worden, wird eine Nachfrist für die Ausführung gesetzt. Sind Empfehlungen auch nach der Nachfrist nicht ausgeführt, wird dies zuhanden der Gebäudeversicherung Feuer/Elementar festgehalten. Sind zukünftige Schadenereignisse auf die Nichtbeachtung einer Empfehlung zurückzuführen, kann die Gebäudeversicherung Feuer/Elementar Leistungskürzungen oder einen Versicherungsausschluss verfügen. Hat es sich bei der Massnahme um eine zwingende Auflage gehandelt, wird der Versicherungsausschluss verfügt.
Abnahme Wärmetechnischer Anlagen
Die korrekte Ausführung wärmetechnischer Anlagen wird bei Holzfeuerungen durch die glarnerSach kontrolliert. Bei Feuerungen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen wird die Abnahme in der Regel durch den Kaminfeger anlässlich der nächsten ordentlichen Reinigung durchgeführt.
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Merkblatt Brandverhütung bei Schweiss- und Feuerarbeiten
Merkblatt Brandschutz auf Baustellen
Anmeldung Blitzschutzanlage zur Abnahme