
Baugesuche
Grundlage für die Brandschutzauflagen bilden die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF, Richtlinien der EKAS und von weiteren Fachverbänden. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden die Auflagen mit der Brandschutztechnischen Baubewilligung eröffnet.
Im Bereich Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren werden die Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle Naturgefahren des Departements Bau und Umwelt erarbeitet. Je nach Gefährdungsgrad werden sie in empfehlendem Sinne oder als zwingende Auflage den Bauwilligen eröffnet.
Wärmetechnische Anlagen
Für jede Neuerstellung oder Änderung von wärmetechnischen Anlagen mit fossilen Brennstoffen oder Holz muss durch den Ersteller bei der glarnerSach ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Die Präventionsexperten prüfen die Angaben im Gesuch auf die Konformität mit den Brandschutzvorschriften und dem Brandschutzregister der VKF und erteilen die entsprechende Bewilligung. Für Elektroheizungen und Wärmepumpen mit nicht brennbarem Kältemittel sind keine Gesuche einzureichen.
Gastwirtschaftsgesuche
Für die Eröffnung einer Gastwirtschaft müssen Sie bei der Standortgemeinde ein Gesuch einreichen. Die Präventionsexperten prüfen im Auftrag der Gemeinden, ob die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Die Gesuche werden anschliessend an das Kantonale Lebensmittelinspektorat zur Beurteilung weitergeleitet. Die Berichte der glarnerSach und des Lebensmittelinspektorates bilden die Grundlage für die Erteilung einer Bewilligung durch die Gemeinde.
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Gesuch für die Erstellung oder Änderung einer wärmetechnischen Anlage
Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb einer Gastwirtschaft
Merkblatt Heizen