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Bei Beherbergungsbetrieben, Gewerbe-, Industrie- und öffentlichen Bauten wird die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im baulichen ? dazu gehört auch der Blitzschutz -, technischen und betrieblichen Brandschutz periodisch kontrolliert. Der Kontrollturnus richtet sich nach dem Gefährdungsgrad. Festgestellte Mängel werden im Kontrollbericht festgehalten und die Behebung mit einer Frist von drei bis sechs Monaten verlangt. Sollten Mängel nicht behoben werden, ist die Behebung durch einen Ditten auf Kosten des Eigentümers zu verfügen. Die Kontrolle von Blitzschutzanlagen erfolgt ebenfalls durch die Experten der glarnerSach. Sprinkleranlagen hingegen werden durch das Ingenieurbüro Goetschi, Buchs ZH im Auftrag der glarnerSach kontrolliert.