
Baugesuche
Grundlage für die Brandschutzauflagen bilden die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF, Richtlinien der EKAS und von weiteren Fachverbänden. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden die Auflagen mit der Brandschutztechnischen Baubewilligung eröffnet.
Im Bereich Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren werden die Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle Naturgefahren des Departements Bau und Umwelt erarbeitet. Je nach Gefährdungsgrad werden sie in empfehlendem Sinne oder als zwingende Auflage den Bauwilligen eröffnet.
Wärmetechnische Anlagen
Für jede Neuerstellung oder Änderung von wärmetechnischen Anlagen mit fossilen Brennstoffen oder Holz muss durch den Ersteller bei der glarnerSach ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Die Präventionsexperten prüfen die Angaben im Gesuch auf die Konformität mit den Brandschutzvorschriften und dem Brandschutzregister der VKF und erteilen die entsprechende Bewilligung.
Für Elektroheizungen und Wärmepumpen mit nicht brennbarem Kältemittel sind keine Gesuche einzureichen.
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Gesuch für die Erstellung oder Änderung einer wärmetechnischen Anlage
Merkblatt Heizen