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Brandschutz bei Festanlässen

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In Gebäuden, welche von der glarnerSach als «Gebäude mit grosser Personenbelegung» regelmässig kontrolliert werden, ist im Normalfall der Eigentümer für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften auch bei der Vermietung von Räumen zuständig. Dies trifft für Mehrzweckhallen, Gemeinde-, Restaurant- und Hotelsäle und Aula zu. Die Präventionsexperten unterstützen Sie jedoch gerne bei der Abnahme vor Anlässen.

In Gebäuden, die nicht für die Durchführung von Anlässen mit mehr als 100 Personen zugelassen sind (wie leere Gewerbeliegenschaften, Tiefgaragen und Zelte), ist möglichst frühzeitig mit der glarnerSach Kontakt aufzunehmen, damit die notwendigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden können.

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 Merkblatt Dekorationen in Räumen  
 Merkblatt Benutzung von Sälen und Mehrzweckräumen