
Die glarnerSach ist für die Beurteilung und die Bewilligung von Feuerwerkslagern und von Verkaufsständen zuständig. Vor der erstmaligen Einlagerung oder Verkauf ist das Gesuch für die Lagerung und den Verkaufsstand einzureichen. Die Präventionsexperten kontrollieren, ob die speziellen Brandschutzvorschriften eingehalten werden und erteilen die Bewilligung. Erfährt das Lager oder der Verkaufsstand in den Folgejahren keine Veränderung, sind jeweils nur die Verkaufstage mit dem Formular Deklaration der Verkaufstage von Feuerwerk der glarnerSach zu melden.
Für das Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb der üblichen Zeiten wie am Nationalfeiertag oder am Silvester, das heisst für Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten, ist ein Gesuch für das Abbrennen von Feuerwerk einzureichen. Die glarnerSach prüft, ob die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und erteilt die Bewilligung.
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Gesuch für die Lagerung und den Verkaufsstand von Feuerwerk
Gesuch für das Abbrennen von Feuerwerk
Merkblatt Feuerwerk
Deklaration der Verkaufstage von Feuerwerk