Im Kanton Glarus ist das Kaminfegerwesen dem Aufsichtsbereich der glarnerSach zugeordnet. Die Gemeindekaminfeger führen ihre Arbeiten im Teilmonopol aus. Sie werden jeweils von den Gemeinden für eine vierjährige Amtsdauer gewählt und sind für die Sicherheit der Feuerungsanlagen gegenüber der glarnerSach verantwortlich. Haben Gebäudeeigentümer Vorbehalte gegenüber dem gewählten Gemeindekaminfeger, können sie einen anderen zugelassenen Kaminfeger für die Reinigung beauftragen. Das genaue Vorgehen ist in den Kaminfegervorschriften geregelt.
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